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8. Halb- und Ganzjahres-AfA (Kirchmayr/Geringer)

Kirchmayr/Stefanie21. LfgDezember 2020

Wird das Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr mehr als sechs Monate genutzt, dann ist der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte dieses Betrages“ (§ 7 Abs 2).

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