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5. Einheitliche Abnutzung (Kirchmayr/Geringer)

Kirchmayr/Stefanie21. LfgDezember 2020

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Besteht ein Wirtschaftsgut aus verschiedenen Teilen und ist deren Nutzungsdauer unterschiedlich lang, kann die AfA dennoch nur einheitlich vom gesamten Wirtschaftsgut bemessen werden (vgl VwGH 18.9.1964, 1226/63). In folgenden Fällen wurde ein einheitliches Wirtschaftsgut angenommen:

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