Arbeitnehmerförderungsstiftungen sind Privatstiftungen, die nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung der Unterstützung von Arbeitnehmern iSd Abs 5 Z 2 dienen. Zuwendungen an Arbeitnehmerförderungsstiftungen sind nur unter
folgenden Voraussetzungen abzugsfähig (Abs 2):