Die Bescheiderteilung bzw Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger (vgl Tz 138 ff) durch das Finanzamt Wien 1/23 ist
antragsgebunden (Abs 8 letzter Satz). Anträge sind form- und gebührenfrei. Sie sind
jährlich aufs Neue innerhalb von neun Monaten nach dem Stichtag des jeweiligen Rechnungs- oder Jahresabschlusses beim Finanzamt Wien 1/23 mit den erforderlichen Beilagen (vgl Tz 130) einzureichen (Abs 8 viertletzter Satz, EStR 2000 Rz 1345a). Eine Antragstellung ist auch für ausländische Organisationen zulässig (UFS 17.7.2013, RV/1132-W/12).