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9. Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen (Renner)

Renner19. LfgFebruar 2017

a) Abzugsfähigkeit ohne Erfordernis einer Bescheiderlassung

92
Folgende Empfänger bedürfen zur Abzugsfähigkeit der an sie geleisteten Zuwendungen bei Vorliegen begünstigter Zwecke (vgl Abs 2) keines Bescheides des Finanzamts Wien 1/23:

Universitäten, etc (Abs 3 Z 1; Tz 36);

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