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8. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO) (Fuchs/Renner)

Fuchs/Renner22. LfgOktober 2021

a) Allgemeines

Liebhaberei

Mitunternehmerschaft

545
§ 4 Abs 1 LVO normiert ausdrücklich die Anwendbarkeit ihrer §§ 1 bis 3 auf Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Mitunternehmerschaften oder Miteigentümergemeinschaften).

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