Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007; BGBl I 2007/24)
In § 1 Abs 4 wird folgender Satz angefügt:
„Der Antrag kann bis zum Eintritt der Rechtskraft des Bescheides gestellt werden.“
Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007; BGBl I 2007/24)
In § 1 Abs 4 wird folgender Satz angefügt:
„Der Antrag kann bis zum Eintritt der Rechtskraft des Bescheides gestellt werden.“