vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 1 (13. Lieferung, Stand 1. 9. 2009)

13. LfgSeptember 2009

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009; BGBl I 2009/26)

In § 1 Abs 4 wird der Betrag „10.000“ durch den Betrag „11 000“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!