Änderung durch das Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009; BGBl I 2009/26)
In § 1 Abs 4 wird der Betrag „10.000“ durch den Betrag „11 000“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009; BGBl I 2009/26)
In § 1 Abs 4 wird der Betrag „10.000“ durch den Betrag „11 000“ ersetzt.
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