2.4.1. Bewertungsreserve
2.4.1.1 Bewertungsreserve gemäß § 12 EStG
Wenn Gegenstände des Anlagevermögens veräußert werden, kann es zu durch die Veräußerung zu einer Gewinnrealisation kommen. Durch diese Gewinnerhöhung fallen Ertragsteuem an und damit steht nicht mehr der gesamte Veräußerungserlös für eine Neuinvestition zur Verfügung. Um diesen investitionshemmenden Effekt zu verhindern, sieht § 12 EStG folgendes vor: