Einigung auf neuen Gesamtvertrag
Nach Kündigung des Gesamtvertrages zwischen SVA und ÖÄK durch die Österreichische Ärztekammer im Herbst 2009 per 31.12.2009 trat für die SVA-Krankenversicherten erstmals bundesweit ein vertragsloser Zustand im Bereich der ärztlichen Hilfe ein. Nicht davon betroffen waren die Zahnärzte. Die vertragsfreie Zeit begann per 1.6.2010 und konnte durch eine am 10.6.2010 abgeschlossene Vereinbarung per 14.6.2010 beendet werden.

