Mit Wirkung 1.1.2008 wurde der Krankenversicherungsbeitrag im GSVG von 9,1 auf nunmehr 7,65% abgesenkt. Gleichzeitig wurde ein wichtiger Beitrag für eine noch bessere Absicherung der Unternehmer geschaffen. Analog zur bereits bestehenden Abfertigung-NEU für Dienstnehmer wurde eine Selbständigenvorsorge eingeführt (Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge, BGBl I 2007/102). Das Gesetz ist im Anhang des 2. Bandes abgedruckt (2.23).

