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2.21 Richtlinien über die Einhebung und die Rückerstattung des Service-Entgelts gemäß § 31 Abs 5 Z 34 ASVG (RERS 2005)

Rudda/Ficzko8. LfgJuni 2011

§ 1. Inhalt dieser Richtlinien ist die in § 31c Abs 4 ASVG vorgesehene Festlegung abweichender Bestimmungen zur Einhebung des Service-Entgelts durch die Krankenversicherungsträger sowie zur Rückerstattung von zuviel gezahlten Service-Entgelten gemäß § 31c Abs 3 bis 5 ASVG.

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