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2.8 Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung 2005 – RöK 2005 des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

Rudda/Ficzko18. LfgSeptember 2017

2.8 Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung 2005 – RöK 2005 des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen

§ 1. (1) § 1. Die Richtlinien regeln

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