§ 16. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gehört dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an.
Der Hauptverband ist der Spitzenverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Ihm gehören verpflichtend alle Sozialversicherungsträger an. Ein Kündigungs- oder Austrittsrecht ist nicht vorgesehen. Wichtige Rechtsgrundlagen für den Hauptverband sind im ASVG festgelegt. Der Hauptverband hat ua folgende Aufgaben:

