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§ 6 Z 12 EStG (Zorn/Petritz)

Zorn/Petritz47. LfgNovember 2010

 BERICHTIGUNG DER VORSTEUER - AUSWIRKUNG AUF DIE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN

I. Rechtsentwicklung

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§ 6 Z 12 übernimmt die Regelung bei Berichtigung des Vorsteuerabzuges aus § 6 Z 11 EStG 1972 sprachlich gestrafft, aber inhaltlich unverändert.

Durch das BG BGBl 681/1994, wurde mit Wirksamkeit ab Inkrafttreten des UStG 1994 (1. 1. 1995) die Bezugnahme auf das UStG 1972 durch jene auf das UStG 1994 (jeweils § 12 Abs 10 und 11) ersetzt.

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