BERICHTIGUNG DER VORSTEUER - AUSWIRKUNG AUF DIE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN
I. Rechtsentwicklung
§ 6 Z 12 übernimmt die Regelung bei Berichtigung des Vorsteuerabzuges aus § 6 Z 11 EStG 1972 sprachlich gestrafft, aber inhaltlich unverändert.Durch das BG BGBl 681/1994, wurde mit Wirksamkeit ab Inkrafttreten des UStG 1994 (1. 1. 1995) die Bezugnahme auf das UStG 1972 durch jene auf das UStG 1994 (jeweils § 12 Abs 10 und 11) ersetzt.

