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§ 6 Z 11 EStG (Zorn/Petritz)

Zorn/Petritz47. LfgNovember 2010

 BERÜCKSICHTIGUNG DES VORSTEUERBETRAGES BEI DER ANSCHAFFUNG ODER HERSTELLUNG VON WIRTSCHAFTSGÜTERN

I. Rechtsentwicklung

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§ 6 Z 11 entspricht inhaltlich dem wesentlichen Teil der Regelung der Z 11 und Z 12 des § 6 EStG 1972. Nur die in § 6 Z 11 EStG 1972 enthaltene Regelung betreffend die Berichtigung des Vorsteuerabzugs wurden in § 6 Z 12 übernommen. Es erfolgte eine sprachliche Straffung, aber keine inhaltliche Änderungen.

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