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§ 4 Abs 4 Z 1 EStG (Hirschler/Luka)

Luka/Hirschler65. LfgDezember 2017

 Pflichtbeiträge zu Versicherungen und Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen

I. Rechtsentwicklung

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Das EStG 1988 hat die Bestimmung des § 4 Abs 4 Z 1 EStG 1972 inhaltlich unverändert übernommen. Z 1 lit b ist mit dem StRG 1993 (BGBl I 818/1993) ergänzt worden (ab 1994 bzw ab 1995).

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