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§ 4 Abs 2 EStG (Zorn)

Zorn53. LfgDezember 2012

I. RECHTSENTWICKLUNG

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Die Regelung des § 4 Abs 2 betreffend Bilanzberichtigung und Bilanzänderung entspricht der Vorgängerbestimmung in § 4 Abs 2 EStG 1972. Die Vorgängerbestimmung kannte allerdings noch nicht die Verpflichtung des Finanzamtes, wirtschaftlich begründeten Bilanzänderungen zuzustimmen.

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