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§ 98 UrhG (Ciresa)

Ciresa20. LfgOktober 2018

3. Lichtbilder

 

§ 98 (1) Für die Anwendbarkeit der Vorschriften zum Schutz von Lichtbildern (§§ 73 bis 75) gelten die Vorschriften der §§ 94 bis 96 entsprechend.

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