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§ 365d GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch28. LfgJuli 2019

Inhaltsübersicht

1. Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis

1.1. Einzutragende Daten

1
Der BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist verpflichtet, bei Gewerbetreibenden, die

Pauschalreisen veranstalten oderverbundene Reiseleistungen vermitteln,

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