Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 365d GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
28. Lfg
Juli 2019
Inhaltsübersicht
1. Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis
1.1. Einzutragende Daten
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (28. Lfg 2019) § 365d GewO - Kommentierung Rz 1
1
Der BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist verpflichtet, bei Gewerbetreibenden, die
Pauschalreisen veranstalten oder
verbundene Reiseleistungen vermitteln,
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!