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§ 363 GewO - Kommentierung (Hanusch)

HanuschNovember 2024

1. Nichtigerklärung von Bescheiden und Löschung aus dem GISA

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Bescheide, die auf Grund der GewO erlassen worden sind und die an einem der nachstehend angeführten Fehler leiden, sind mit Nichtigkeit im Sinne des § 68 Abs 4 Z 4 AVG bedroht, und zwar wenn

die GewO auf die betreffende Tätigkeit nicht anzuwenden ist;

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