Inhaltsübersicht
1. Anzeigeverfahren
Die Bestimmungen in § 345 Abs 2 bis 5 gelten für die nach der GewO zu erstattenden Anzeigen, die bewirken, dass die Behörde Daten in das GISA neu einzutragen oder eingetragene Daten zu ändern hat (§ 345 Abs 1).Die Anzeigen gemäß

