1. Fortführung des Verfahrens als Feststellungverfahren
1.1. Wahrheitswidrige eidesstattliche Erklärung
§ 344a wurde mit BGBl 2024/130 in die GewO eingefügt und ist seit 23. 7. 2024 in Geltung (§ 382 Abs 108).Sofern die Gewerbeberechtigung nach dem gemäß § 87 Abs 9 im GISA gesetzten Vermerk endet, ehe

