Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 343 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
November 2024
1. Besondere Verfahrensbestimmungen bei elektronischer Einbringung im Wege des GISA
1.1. Gleichstellung mit händischen Erledigungen
Rz 1
1
Die Erledigung von Anbringen durch Eintragung in das GISA in Verfahren, die gemäß § 342 Abs 1 geführt wurden, gilt als durch den Leiter der jeweils zuständigen Behörde genehmigt (§ 343 Abs 1).
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