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§ 100 GewO (Hanusch)

HanuschNovember 2024

1. Brunnenmeister

1.1. Vorbehaltsrechte

1
Den Brunnenmeistern (§ 94 Z 5) sind bestimmte Arbeiten vorbehalten. Sie sind berechtigt, jene Arbeiten

zu planen,zu berechnen und

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