Kommentierung
Inhaltsübersicht
„Nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition“ iSd GewO sind Waffen und Munition iSd Waffengesetzes 1996, soweit es sich dabei nicht um Kriegsmaterial (§ 5 WaffG) handelt (§ 140 Abs 1). Für die beiden Begriffe der GewO sind die Bestimmungen des Waffengesetzes maßgebend. Die Begriffe bilden gesetzessprachlich eine Einheit.