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zu § 97 GewO (Hanusch)

Hanusch14. LfgDezember 2008

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Arbeitsvermittlung

1.1. Arbeitsvermittlung iSd GewO

1
Die GewO subsumiert folgende Tätigkeiten unter den Begriff „Arbeitsvermittlung“, und zwar die Zusammenführung von Arbeitsuchenden

mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen oder

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