Kommentierung
Inhaltsübersicht
Die GewO grenzt das Entgegennehmen von Bestellungen von Privatpersonen ein. Aus konsumentenschutzrechtlichen Gründen dürfen derartige Bestellungen nur bei bestimmten
taxativ aufgezählten Gegebenheiten entgegengenommen werden. Bestellungen auf Waren von Privatpersonen dürfen nur entgegengenommen werden,