vorheriges Dokument
nächstes Dokument

III. Überkreuzverflechtung; Konzern

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

7
1. Überkreuzverflechtung. Die in der Vorauflan dieser Stelle diskutierte Frage, ob es zulässig ist, dass ein Geschäftsführer einem Aufsichtsrat einer anderen Gesellschaft angehört, wenn ein gesetzlicher Vertreter jener Gesellschaft dem „eigenen“ Aufsichtsrat angehört, wurde nunmehr durch das GesRÄG 2005 mit § 30 a Abs 2 Z 3 im (grundsätzlich) verneinenden Sinn entschieden. Vgl dazu näher § 30 a Rn 5a.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!