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zu § 27 GmbHG (Koppensteiner/Rüffler)

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für die Stellvertreter der Geschäftsführer.

Literatur: Grünberg, Das Gesetz über die GesmbH seit dem Wirksamkeitsbeginn, NZ 1915, 198, 208; Keinert, Neues Verständnis der Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern nach österreichischem und deutschem Recht, FS Krejci (2001) 721; Plöchl, Die Stellvertreter des Vorstands, ecolex 1991, 771; Zehetner, Stimmrecht und Haftung von Stellvertretern von Vorstandsmitgliedern und stellvertretenden Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft, GesRZ 1988, 11.

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