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I. Grundlagen

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

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1. Entwicklung. Die Bestimmung - sie entspricht § 6 dGmbHG - gilt im Wesentlichen unverändert seit Inkrafttreten des Gesetzes. Mit der Novelle 1980 wurde Abs 3 an die veränderten öffentlich-rechtlichen Gegebenheiten angepasst. Der Regelungsgehalt hat sich dadurch nicht verändert.

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