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§ 15 StGB (Hinterhofer)

Hinterhofer38. LfgJuni 2018

Strafbarkeit des Versuches11Für wertvolle Vorarbeiten und Anregungen zu dieser Kommentierung bedanke ich mich bei meinem ehemaligen Mitarbeiter RAA Mag. Thomas Müller, LL.M., sehr herzlich.

 

§ 15 (1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch.

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