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Schwerarbeitsverordnung** Im Zuge der Kommentierung des § 4 APG (siehe die Registerkarte APG hier in Band 3) wird auch die aktuelle SchwerarbeitsVO behandelt und kommentiert.

Poperl/Trauner/Weißenböck80. LfgJuni 2025

Inhaltsübersicht

 

1. Die Feststellung von Schwerarbeitszeiten/Grundlagen

Feststellung

1
Die SchwerarbeitsV11 BGBl II 2006/104. hat unabhängig davon, ob das ASVG, das BSVG oder GSVG bzw FSVG oder das APG zur Anwendung kommt, eine einheitliche Festlegung der Kriterien für das Vorliegen von Schwerarbeit vorgenommen.

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