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ASVG: Praxiskommentar, Poperl/Trauner/Weißenböck
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Artikel 2-29
70. Lfg
Mai 2020
In § 2 Abs. 1 wird der Begriff
„§ 31 Abs. 4 Z 6 ASVG“
durch den Begriff
„§ 30c Abs. 1 Z 3 ASVG“
ersetzt.
In § 6 entfällt der zweite Teilstrich.
In § 6 zweiter Teilstrich (neu) ist die Generalanweisung des Artikels 1 nicht anzuwenden.
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Stichworte
Artikel 2 ASVG