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Krankenordnung 2020 der ÖGK idF der 7. Änderung

Poperl/Trauner/Weißenböck78. LfgJuni 2024

Inhaltsverzeichnis

 

1. Abschnitt

Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen

1. Unterabschnitt

Ärztliche Hilfe

§ 1

Allgemeines

§ 2

e-card und Europäische Krankenversicherungskarte

§ 3

Begriffsbestimmungen

§ 4

Ausstellung der e-card

§ 5

Allgemeine Verwendung der e-card und der EKVK-Information über Karteninhalte der e-card

§ 6

Benützung der e-card, der Europäischen Krankenversicherungskarte oder einer Ersatzbescheinigung für Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse im In- und Ausland

§ 6a

Ausstellung von Ersatzbelegen bei fehlendem Lichtbild

§ 7

Ärztliche Hilfe mit Überweisungs- oder Zuweisungsschein

§ 8

Arztwechsel

§ 9

aufgehoben

§ 10

Europäische Krankenversicherungskarte – EKVK

European Health Insurance Card – EHIC

§ 11

Gültigkeitsdauer der Europäischen Krankenversicherungskarte

§ 12

Einschränkungen für die Ausstellung einer EKVK

§ 13

Verlust, Sperre und Neuausstellung der e-card und der EKVK nach einer Verlustmeldung

§ 14

Änderung der Angaben auf der e-card und der EKVK

§ 15

Verzicht und Kartenrückgabe von e-card oder EKVK

§ 16

Behandlung in der Ordination

§ 17

Ärztliche Krankenbesuche

§ 18

Auswahl des zuständigen Arztes/der zuständigen Ärztin für Krankenbesuche

§ 19

Besondere Mitteilungspflichten bei Leistungsinanspruchnahme

2. Unterabschnitt

Leistungen, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind

§ 20

Logopädisch-phoniatrisch-audiologische Behandlung

§ 21

Physiotherapie

§ 22

Ergotherapie

§ 23

Psychotherapie durch Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen

§ 24

Diagnostische Leistung eines klinischen Psychologen oder einer klinischen Psychologin

3. Unterabschnitt

Regelungen für die Inanspruchnahme von Leistungen, für die eine elektronische Administrationsunterstützung durch das elektronische Kommunikationsservice (eKOS) besteht

§ 25

Verpflichtungen des/der Versicherten bei Inanspruchnahme von Leistungen, für die eine elektronische Administrationsunterstützung durch das elektronische Kommunikationsservice (eKOS) besteht

2. Abschnitt

Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche (§§ 153 und 153a ASVG)

§ 26

Leistungserbringer/Leistungserbringerinnen

§ 27

Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche (§ 153a ASVG)

3. Abschnitt

Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel (§§ 136, 137 und 154 ASVG)

§ 28

Heilmittel

§ 29

Nachweis des Jahres-Nettoeinkommens für die Befreiung von der Rezeptgebühr

§ 30

Heilbehelfe

§ 31

Hilfsmittel

§ 32

Mindestgebrauchsdauer und Abgabemenge

§ 32a

Verordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen ihrer Berufsbefugnis

4. Abschnitt

Krankengeld (§§ 138 ff ASVG)

§ 33

Arbeitsunfähigkeitsmeldung

§ 34

Meldung des Arbeitsentgeltes

§ 35

Nachweis der Anspruchsberechtigung für ein erhöhtes Krankengeld

§ 36

Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit

5. Abschnitt

Kostenerstattung (§ 131 ASVG)

§ 37

Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Wahlärzten/Wahlärztinnen, Wahl-Gruppenpraxen oder sonstigen Wahleinrichtungen

§ 38

Ausschluss der Kostenerstattung

§ 39

Sonstige Vorschriften bei Kostenerstattung

§ 40

Kostenerstattung nach der Satzung für die Behandlung durch Wahlzahnärzte/Wahlzahnärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen in Wahl-Gruppenpraxen, zahnärztliche Wahl-Gruppenpraxen und Wahleinrichtungen

§ 41

Kostenerstattung bei Erbringung von Leistungen nach § 153a Abs. 4 ASVG

§ 42

Kostenzuschuss bei Fehlen einer regional ausgewogenen flächendeckenden Versorgung

(§ 153a Abs. 6 ASVG)

§ 43

Gleichstellung von Heilmittel-Verordnungen durch Ärzte/Ärztinnen (Zahnärzte/Zahnärztinnen), die in keinem Vertragsverhältnis der Österreichischen Gesundheitskasse stehen

§ 44

Kostenerstattung für Heilmittel

§ 45

Kostenerstattung für Behandlungen, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind

§ 46

Kostenerstattung für Heilbehelfe

§ 47

Kostenerstattung für Hilfsmittel

§ 48

Kostenzuschuss für Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege

6. Abschnitt

Anstaltspflege (§§ 144 ff ASVG)

§ 49

Nächstgelegene geeignete Krankenanstalt

§ 50

aufgehoben

§ 51

Aufenthaltsbestätigung

§ 52

Arbeitsunfähigkeit nach Anstaltspflege

§ 53

Pflegekostenzuschuss bei Anstaltspflege

7. Abschnitt

Verfahren bei Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit(§ 155 ASVG)

§ 54

Bewilligungspflicht

§ 55

Verspäteter Antritt von Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit

§ 56

Aufenthaltsbestätigung

8. Abschnitt

Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft(§§ 157 ff ASVG)

§ 57

Wochengeld

§ 58

Kostenübernahmeerklärung

9. Abschnitt

Überprüfung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Anordnungen und des Gesundheitszustandes

§ 59

Einhaltung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Anordnungen

§ 60

Krankenbesuchsdienst

§ 61

Prüfung des Gesundheitszustandes

10. Abschnitt

Erkrankung außerhalb des Bundesgebietes

§ 62

aufgehoben

§ 63

Europäische Krankenversicherungskarte EKVK, Zwischenstaatlicher Betreuungsschein, sonstige gemeinschaftsrechtliche oder bilaterale Anspruchsbescheinigungen

11. Abschnitt

Melde- und Auskunftspflicht der Versicherten (§§ 40 und 43 ASVG)

§ 64

Meldepflicht

§ 65

Auskunftspflicht

12. Abschnitt

Verpflichtung zur Einholung einer ärztlichen Bewilligung durch den Medizinischen Dienst und Verpflichtung zur Einholung einer Vorabgenehmigung bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im Ausland

§ 66

Vorherige ärztliche Bewilligung durch den Medizinischen Dienst

§ 67

Verpflichtung zur Einholung einer Vorabgenehmigung bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im Ausland

13. Abschnitt

Regelung für Härtefälle

§ 68

Härtefälle

14. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 69

Wirksamkeitsbeginn

§ 70

Inkrafttreten der 1. Änderung

§ 71

Inkrafttreten der 2. Änderung

§ 72

Inkrafttreten der 3. Änderung

§ 73

Inkrafttreten der 4. Änderung

§ 74

Inkrafttreten der 5. Änderung

§ 75

Inkrafttreten der 6. Änderung

§ 76

Inkrafttreten der 7. Änderung

Anhang 1

Leistungen, für die eine ärztliche Bewilligung durch den Medizinischen Dienst erforderlich ist

Anhang 2

Provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte

Anhang 3

Erklärung des in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat oder der Schweiz versicherten Patienten bei Inanspruchnahme von Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich

Anhang 4

aufgehoben

Anhang 5

Leistungsarten, für die eine elektronische Administrationsunterstützung durch das elektronische Kommunikationsservice (eKOS) besteht

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