12. Abschnitt
Verpflichtung zur Einholung einer chef(kontroll)ärztlichen Bewilligung und Verpflichtung zur Einholung einer Vorabgenehmigung bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im Ausland
12. Abschnitt
Verpflichtung zur Einholung einer chef(kontroll)ärztlichen Bewilligung und Verpflichtung zur Einholung einer Vorabgenehmigung bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im Ausland
