I. Wirtschaftlich-budgetärer Rahmen
Korridorpension
Teilpension
Um dem demografischen Druck auf die öffentlichen Finanzen zu begegnen und um die Finanzierbarkeit des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten, ergriffen Bundesregierung und Gesetzgebung 2025 Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Pensionen. Die mehrheitlich bereits umgesetzten strukturellen Reformen zur Konsolidierung des Budgets umfassen demnach die Abschaffung der Bildungskarenz, die Einschränkung des Arbeitslosengeldes für geringfügig Beschäftigte, die Anhebung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Korridorpension,1 Neuregelungen bei der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit und der erstmaligen Pensionsanpassung2 und schlussendlich die Einführung einer Teilpension bei gleichzeitiger Einschränkung der Altersteilzeit.3
