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Vor § 4a APG (Streibel)

Streibel82. LfgSeptember 2025

I. Wirtschaftlich-budgetärer Rahmen

Korridorpension

Teilpension

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Um dem demografischen Druck auf die öffentlichen Finanzen zu begegnen und um die Finanzierbarkeit des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten, ergriffen Bundesregierung und Gesetzgebung 2025 Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Pensionen. Die mehrheitlich bereits umgesetzten strukturellen Reformen zur Konsolidierung des Budgets umfassen demnach die Abschaffung der Bildungskarenz, die Einschränkung des Arbeitslosengeldes für geringfügig Beschäftigte, die Anhebung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Korridorpension,11S Kommentierung (81. Lfg) § 4 Rz 32a ff. Neuregelungen bei der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit und der erstmaligen Pensionsanpassung22S Erläuterungen zum Ministerialentwurf 15/ME 28. GP 1 (BBG 2025). und schlussendlich die Einführung einer Teilpension bei gleichzeitiger Einschränkung der Altersteilzeit.33Teilpensionsgesetz – APG idF BGBl 74/2025 vom 24. 7. 2025; s auch Strategiebericht der Bundesregierung 2025 bis 2028 und 2026 bis 2029, Budgetbericht 2025 und 2026 gemäß §§ 14, 42 Abs 3 Bundeshaushaltsgesetz (BHG), zu 66 der Beilagen 28. GP 36 ff. Den Pensionsbereich im weiteren Sinn betreffende Maßnahmen sind die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionisten und die Einführung eines E-Card-Service-Entgelts für Pensionisten (§ 73 Abs 1 ASVG, § 29 Abs 1 GSVG, § 26 Abs 1 BSVG, jeweils idF BGBl I 20/2025; § 31c Abs 2 Z 1 iVm § 810 Abs 4 ASVG und Parallelgesetzen, jeweils idF BGBl 25/2025).

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