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ASVG: Praxiskommentar, Poperl/Trauner/Weißenböck
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§ 302 ASVG (Grohs-Zach)
Grohs-Zach
68. Lfg
Juli 2019
§ 302 (1)
Die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation umfassen:
die Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen;
Maßnahmen der ambulanten Rehabilitation einschließlich der Telerehabilitation;
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