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§ 294 ASVG (Marek)

Marek75. LfgDezember 2022

§ 294 (1) Bei Anwendung des § 292 sind Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegen

(Anm.: lit. a aufgehoben)

(Anm.: lit. b aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 37/2001)

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