vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 283 ASVG

82. LfgSeptember 2025

§ 283 Der Knappschaftssold beträgt monatlich 143,15 €. An die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f) vervielfachte Betrag.

Fassung BGBl I 2004/142

Seite 1

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte