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zu § 14 Tarifpost 6 GebG

Frotz/Hügel/Popp8. LfgAugust 1999

Eingaben

 

(1) Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, feste Gebühr ………………………… S 180,-.

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