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zu § 5 GrEStG (Ressler/Arnold)

Ressler/Arnold16. LfgDezember 2018

§ 10. (1) Gegenleistung ist

bei einem Kauf

der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen,

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