9. Gruppenantrag (§ 9 Abs 8 KStG)
9.1. Antragsvoraussetzung
Gruppenantrag
Unternehmensgruppe
Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe ist ein schriftlicher Gruppenantrag (KStR 2013 Rz 1583; UFS 11. 12. 2013, RV/1739-W/13). Die Rechtsfolgen der Gruppenbesteuerung treten bei Vorliegen aller Voraussetzungen nicht automatisch ein, sondern bedürfen eines Antrags als „formales Erfordernis“ (EB zum StRefG 2005, ErläutRV 451 BlgNR 22. GP 28; Urtz in A/K § 9 Tz 519). Der Gruppenantrag verkörpert die „freie Wahl“ der Gruppenbildung (W/K/M2 K 347; vglSeite 379

