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Körperschaftsteuer: Kommentar, Lachmayer/Strimitzer/Vock
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6. Finanzielle Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres (§ 9 Abs 5 KStG) (Ebner)
Ebner
35. Lfg
Dezember 2021
6. Finanzielle Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres (§ 9 Abs 5 KStG)
6.1. Allgemeines
finanzielle Verbindung
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§ 9 KStG Abs 5