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§ 5 Z 6 KStG (Ebner/Hammerl)

Ebner/Hammerl39. LfgFebruar 2026

6.6. Ausschließliche Zweckverfolgung und Vermögensübertragung (§ 39 Abs 1 und 2 BAO)

6.6.1. Ausschließliche Zweckverfolgung (Abs 1)

ausschließliche begünstigte Zweckverfolgung

Begünstigungen gem §§ 34 ff BAO

354
Unter die Ausschließlichkeit einer begünstigten Zweckverfolgung iSd § 39 Abs 1 BAO fallen folgende – an sich durchaus unterschiedliche – Tatbestände:

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