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Art 24 UStG - Gesetzestext

Rößler/Schwab/Epply/Ecker62. LfgJänner 2020

(1) Die Differenzbesteuerung gemäß § 24 findet keine Anwendung,

auf die Lieferung eines Gegenstandes, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstandes an den Wiederverkäufer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist. Dies gilt nicht für Kunstgegenstände, die vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolgern geliefert wurden;

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