Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen (§ 10 Abs 2 Z 13)
1. EU-Recht
Im Anhang H der 6. EG-RL (Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ermäßigte MWSt-Sätze angewandt werden können) ist unter Z 17 angeführt:Leistungen im Zusammenhang mit der Straßenreinigung, Abfuhr von Haushaltsmüll und Abfallbeseitigung mit Ausnahme jener, die von Einrichtungen im Sinne des Art 4 Abs 5 erbracht werden.

