Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art (§ 10 Abs 2 Z 12)
1. EU-Recht
Im Anhang H der 6. EG-RL (Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ermäßigte MWSt-Sätze angewandt werden können) ist unter Z 5 angeführt:Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks.

