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§ 6 Abs 1 Z 13 (Steuerbefreiung für Bausparkassen- und Versicherungsvertreter) (Shepherd-Krammer)

Shepherd-Krammer77. LfgMai 2024

Steuerbefreiung für Bausparkassen- und Versicherungsvertreter (§ 6 Abs 1 Z 13)

Erlässe

UStR Rz 881–882

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