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§ 6 Abs 1 Z 12

Rößler/Schwab/Epply/Ecker60. LfgSeptember 2019

Erlässe

UStR Rz 880

VereinsR Rz 475 und 476

A. EU-Vorgabe

1
Art 132 Abs 1 Buchst i MwSt-RL (befindet sich im Kapitel 2 „Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ des Titels IX „Steuerbefreiungen“) lautet:

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